AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Greyzone Concerts & Promotion
(im folgenden Greyzone genannt)
- Allgemeines
- Konzert-Tickets
- Rückgabe von Tickets
- Schadenersatz
- Veranstaltungsbesuch
- Schlussklauseln
1. Allgemeines
Bei Vertragsschluss zwischen Greyzone und dem jeweiligen Vertragspartner gelten folgende rechtsverbindliche Bedingungen als vom Vertragspartner anerkannt. Abweichende Bedingungen werden von Greyzone nicht anerkannt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Greyzone.
2. Konzert-Tickets
Der Endverbraucher hat beim Kauf von Konzertkarten selbst auf richtige Angaben wie Datum, Preis, Beginn und Veranstaltungsort zu achten. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der Konzertkassen enthaltenen Veranstaltungsdaten übernommen.
Der Inhaber einer Konzertkarte ist verpflichtet sich über Verlegung des Termins, des Veranstaltungsorts oder Ausfall einer Veranstaltung selbst zu informieren.
3. Rückgabe von Tickets
Gekaufte Konzertkarten sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. Ausnahmen sind Absage oder Verlegung eines Konzertes.
Bei Ausfallen oder Verlegung der Veranstaltung kann der Konzertkarteninhaber seine Karte bis 18 Uhr am Tage des Ersatztermins zurückgeben, danach verfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung.
Bei einer Rückgabe der Tickets aufgrund von Verlegung oder Ausfall einer Veranstaltung wird der Kartenpreis erstattet.
Wird die Veranstaltung verlegt, behalten die Tickets, gegebenenfalls auch entwertete Tickets, ihre Gültigkeit.
4. Schadenersatz
Greyzone haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
Verlorengegangene Eintrittskarten werden nicht ersetzt.
5. Veranstaltungsbesuch
Die Eintrittskarte berechtigt einmalig zum Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Es besteht somit kein Anspruch auf erneuten Eintritt.
Das Vorprogramm einer Veranstaltung kann ohne vorherige Ankündigung durch Greyzone geändert werden.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen.
Beim Einlass können Sicherheitskontrollen stattfinden. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst kann unter Umständen Leibesvisitationen vornehmen.
Das Mitbringen von Speisen, Glasbehältern oder anderen Behältnissen für Getränke (auch in leerem Zustand) sowie Dosen, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen und Tieren ist grundsätzlich untersagt.
Des weiteren ist das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen strengstens verboten.
Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
Das Mitbringen von Film- und Tonaufnahmegeräten ist nicht erlaubt.
Das Filmen und Fotografieren ohne ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters ist auch für den Privatgebrauch verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
Greyzone behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren.
Der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und den Anweisungen der Ordnungskräfte sind folge zu leisten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen ist grundsätzlich untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen und Nichtbeachtung der in den AGB genannten Bedingungen und Verboten behält sich Greyzone das Recht vor, den Einlass zu verwehren oder einen Verweis von der Veranstaltung zu erwirken.
Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Greyzone übernimmt keine Haftung für mögliche Hör- und Gesundheitsschäden, die durch die Lautstärke bei Veranstaltungen verursacht werden können und rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab. Das Anhören des Konzertes ohne Gehörschutz erfolgt auf eigene Gefahr.
Greyzone haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.
6. Schlussklausel und Gerichtsstand
Der Gerichtstand ist Berlin.
Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen oder Verbote unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Stand: 5. August 2009
Greyzone Concerts & Promotion / Grey & von Bronikowski GbR